Wer muss einen CSR-Report erstellen?

CSR stand lange Jahre für Corporate Social Responsibility. Und bedeutet „unternehmerische Gesellschaftsverantwortung“. Inzwischen wird das Kürzel auch als Corporate Sustainability Report verwendet.

Seit 2017, mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, haben börsennotierte Unternehmen und große Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit einer Bilanzsumme größer 20 Mio. Euro oder Umsatzerlöse größer 40 Mio. Euro im Jahr und zugleich mehr als 500 Mitarbeitern eine Berichtspflicht zu CSR / Nachhaltigkeit zusätzlich zu ihren Finanzberichten. Auf freiwilliger Basis kann jedes Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Mehr zu CSR hier.

Die EU-Taxonomie hatte diese Berichtspflicht Nachhaltigkeit stark erweitert. Verabschiedet war ursprünglich:

  • ab dem Geschäftsjahr 2024 alle Unternehmen, die der NFRD unterliegen (Non Financial Reporting Directive)
  • ab dem Geschäftsjahr 2025 alle Unternehmen, die 2 dieser 3 Kriterien erfüllen: Anzahl Mitarbeiter > 250, Gesamtvermögen > 25 Mio. Euro, Nettoumsatz > 50 Mio. Euro
  • ab dem Geschäftsjahr 2026 (optional 2028) alle gelisteten KMU, die 2 dieser 3 Kriterien erfüllen: Anzahl Mitarbeiter 10 bis 250, Gesamtvermögen 450 T Euro bis 25 Mio. Euro, Nettoumsatz 900 T Euro bis 50 Mio. Euro

Update 12/2025: Die EU-Kommission im Paket Omnibus I die Berichtspflicht massiv gelockert, sowohl was die berichtspflichtigen Unternehmen als auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens betrifft. 

Generell unterliegen nur noch Unternehmen mit Anzahl Mitarbeitenden > 1.000 und Nettoumsatz > 450 Mio. Euro pro Geschäftsjahr der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung, KMU (Klein- und mittlere Unternehmen) sind nun explizit ausgenommen.

Seit dem Geschäftsjahr 2024 waren Unternehmen, die der NFRD unterliegen (Non Financial Reporting Directive), berichtspflichtig – dies gilt weiterhin für die Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und Nettoumsatz > 450 Mio. Europ pro Jahr.

Ab dem Jahr 2028, für das Geschäftsjahr 2027, sind dann auch Unternehmen dieser Größenordnung, die nicht der NFRD unterliegen, berichtspflichtig.

Ab 2029 sind dann auch Nicht-EU-Unternehmen mit einem jährlichen Nettoumsatz > 450 Mio. Euro berichtspflichtig, erstmals für das Geschäftsjahr 2028.

Aktuelle Infos zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Von |2026-01-07T12:46:55+02:0012. November 2019||
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